Seit 2. August 2026 gilt die nächste Stufe des EU AI Act. Wenn Sie dazu in den letzten Tagen gegoogelt haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie veraltete Informationen gelesen haben: Die meisten Artikel stammen aus 2024 oder 2025 und beschreiben einen Zeitplan, den es so nicht mehr gibt.
Im Sommer 2026 hat die EU mit dem Digital Omnibus (Parlament am 16. Juni, Rat am 29. Juni 2026) zentrale Fristen verschoben. Was seit dem 2. August für Ihre Website tatsächlich gilt, was verschoben wurde und was Sie als KMU getrost ignorieren dürfen, hier der geprüfte Stand mit Quellen.
Was seit 2. August 2026 tatsächlich gilt
Nicht verschoben wurden die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Sie gelten seit 2. August 2026 und betreffen genau die KI-Funktionen, die auf normalen Unternehmenswebsites vorkommen: Chatbots, KI-generierte Inhalte und täuschend echte KI-Bilder. Dazu kommt eine Pflicht, die viele übersehen, weil sie schon seit Februar 2025 gilt: die KI-Kompetenz-Pflicht für Betriebe, die KI einsetzen (Artikel 4).
Was verschoben wurde
Die schweren Geschütze des AI Act, also die Pflichten für Hochrisiko-Systeme (Risikomanagement, Konformitätsbewertung, Protokollierung), sollten ursprünglich ebenfalls am 2. August 2026 greifen. Der Digital Omnibus hat sie verschoben: auf 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-Systeme (etwa KI in Personalauswahl oder Kreditvergabe) und auf 2. August 2028 für KI in regulierten Produkten. Wer Ihnen heute ein teures Hochrisiko-Compliance-Programm verkaufen will, argumentiert mit einer Frist, die nicht mehr existiert. Diese Pflichten treffen außerdem primär die Hersteller der Systeme, nicht deren Nutzer.
Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben
Muss Ihr Chatbot sagen, dass er eine KI ist? Ja, seit 2. August 2026. Nutzer müssen klar und spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einer KI kommunizieren, außer es ist aus dem Kontext offensichtlich. Laut WKO reicht in der Regel ein Hinweis beim Chat-Start oder am Eingabefeld. Die technische Gestaltung ist primär Sache des Chatbot-Anbieters, aber als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass der Hinweis auf Ihrer Website tatsächlich angezeigt wird. Das ist eine Zehn-Minuten-Aufgabe, keine Compliance-Großbaustelle.
Wann KI-Texte und KI-Bilder gekennzeichnet werden müssen
Müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden? Differenziert, und weniger dramatisch als oft behauptet. Täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Audios (Deepfakes) müssen als KI-generiert offengelegt werden, ein schlichtes "Bild: KI-generiert" genügt laut WKO. Bei Texten gilt die Kennzeichnungspflicht nur, wenn sie zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden UND keine menschliche redaktionelle Prüfung stattfindet. Ein Blogbeitrag, den Sie mit KI-Unterstützung erstellen und selbst redigieren und verantworten, braucht keine Kennzeichnung. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, läuft für die maschinenlesbare Kennzeichnung zudem eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
Die stille Pflicht seit Februar 2025: KI-Kompetenz
Artikel 4 verpflichtet auch reine KI-Nutzer, also praktisch jeden Betrieb, in dem Mitarbeiter mit KI-Tools arbeiten, für ausreichende KI-Kompetenz zu sorgen. Ein konkreter Mindestinhalt ist nicht vorgeschrieben; die österreichische KI-Servicestelle der RTR empfiehlt Grundlagen, rechtliche und ethische Aspekte sowie interne Richtlinien. Eine direkte AI-Act-Strafe für Verstöße gibt es nicht, aber die RTR weist auf die zivilrechtliche Relevanz hin: Wer Mitarbeiter unqualifiziert mit KI arbeiten lässt, kann sich bei Schäden Fahrlässigkeit zurechnen lassen. Eine dokumentierte Kurzschulung ist hier die günstigste Versicherung.
Was Sie als Website-Betreiber NICHT betrifft
Die EU-Kommission stuft nach eigener Darstellung die große Mehrheit der in der EU eingesetzten KI-Systeme als minimales Risiko ein, ohne spezifische Pflichten. Für Webshops heißt das nach Einschätzung von Fachanwälten konkret: Produktempfehlungen, KI-gestützte Suche und Filter, Spamfilter und übliche Marketing-Tools lösen keine neuen AI-Act-Pflichten aus. Anders wird es erst, wenn KI in sensiblen Feldern entscheidet, etwa bei Bewerberauswahl oder Kreditwürdigkeit, und selbst dort gelten die Pflichten erst ab Dezember 2027.
Bußgelder ehrlich eingeordnet
Ja, die Rahmen sind hoch: Verstöße gegen die Transparenzpflichten können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes kosten. Aber zwei Dinge werden in Panik-Artikeln gern weggelassen. Erstens: Für KMU gilt ausdrücklich der jeweils NIEDRIGERE Wert, und die Behörden müssen Verhältnismäßigkeit, Schwere und Kooperation berücksichtigen (Artikel 99). Zweitens: Österreich hat die nationale Marktaufsichtsbehörde laut RTR noch gar nicht benannt. Die Pflichten gelten trotzdem unmittelbar, aber das realistische Szenario für einen fehlenden Chatbot-Hinweis ist eine Aufforderung zur Nachbesserung, nicht eine Millionenstrafe. Kennzeichnen ist Pflicht und kostet fast nichts. Panik ist unbegründet.
DSGVO nicht vergessen
Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht, beide gelten parallel. Wenn Ihr Chatbot personenbezogene Daten verarbeitet, brauchen Sie wie bisher eine Rechtsgrundlage, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter, eine aktualisierte Datenschutzerklärung und Klarheit darüber, ob Chat-Daten zum Training des Modells verwendet werden (ohne Grundlage: nein). EU-Hosting oder abgesicherte Drittlandtransfers bleiben Thema. Wer das sauber aufsetzt, erledigt AI-Act-Transparenz und DSGVO in einem Durchgang.
Checkliste: Das sollten Sie jetzt tun
- KI-Inventur: Listen Sie auf, wo auf Website, Shop und in Tools KI im Einsatz ist, auch versteckte KI-Funktionen in Standardsoftware.
- Rolle klären: Wer fremde KI nur nutzt, ist Betreiber und hat deutlich weniger Pflichten als der Anbieter.
- Chatbot kennzeichnen: klarer KI-Hinweis beim Chat-Start oder am Eingabefeld.
- Täuschend echte KI-Bilder kennzeichnen: "Bild: KI-generiert" genügt.
- Redaktionsprozess dokumentieren: menschliche Prüfung von KI-Texten macht die Kennzeichnung für Texte entbehrlich.
- Kurzschulung durchführen und dokumentieren: die Kompetenz-Pflicht gilt seit Februar 2025.
- Chatbot-Anbieter prüfen: AVV, EU-Hosting, Trainingsnutzung der Daten, Datenschutzerklärung aktualisieren.
Klarheit statt Rätselraten: der kostenlose KI-Check vor dem 2. Dezember 2026
Kein Grund zur Panik, aber ein konkreter Zeitplan: Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026, und am 2. Dezember 2026 endet die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bestehender Systeme. Statt selbst Gesetzestexte zu wälzen, lassen Sie uns nachsehen: Beim kostenlosen KI-Check prüfen wir Chatbot-Kennzeichnung, die Kennzeichnung von KI-Inhalten und die DSGVO-Seite Ihrer KI-Funktionen, dazu ein kurzer Blick auf Performance und Barrierefreiheit. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit klaren Prioritäten, kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Danach wissen Sie genau, was zu tun ist, in welcher Reihenfolge, und was warten kann. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung wollen, besprechen wir das im kostenlosen Erstgespräch.
Wichtig: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine technisch-praktische Einordnung auf Basis der unten verlinkten Quellen. Für verbindliche Fragen gehört Ihre Rechtsberatung an den Tisch, wir setzen die technische Seite um. Wenn Sie eine KI-Funktion auf Ihrer Website planen oder eine bestehende sauber und DSGVO-konform integrieren wollen, von der Chatbot-Kennzeichnung bis zur Architektur dahinter: Kostenloses Erstgespräch vereinbaren. Für regulierte Branchen haben wir die rechtlichen Rahmenbedingungen von Webshops hier zusammengefasst.
Quellen
- RTR KI-Servicestelle: FAQ zum AI Act
- WKO: KI im Betrieb, was ab 2. August 2026 zusätzlich zu beachten ist
- WKO: Der AI Act der EU, Pflichten für Unternehmen
- EU-Kommission: Regulatory framework for AI (aktueller Zeitplan)
- Europäisches Parlament: Digital Omnibus on AI (Gesetzgebungsverlauf)
- AI Act Explorer: Artikel 99 (Sanktionen, KMU-Regel)
- Dr. Datenschutz: Chatbots und Datenschutz (deutschsprachige Einordnung)
