Chatbot-Kennzeichnung (Art. 50 KI-VO)
Gibt sich Ihr Chatbot als KI zu erkennen? Seit 2. August 2026 ist diese Transparenzpflicht anwendbar. Wir prüfen, ob und wo Ihre Website nachziehen muss.
Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Wir prüfen Ihre Website und Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine schriftliche Einschätzung mit Prioritäten. Kostenlos, ohne Verpflichtung.
Wir prüfen die Punkte, die für Websites jetzt tatsächlich zählen: die neuen KI-Pflichten plus die Klassiker Datenschutz, Performance und Barrierefreiheit.
Gibt sich Ihr Chatbot als KI zu erkennen? Seit 2. August 2026 ist diese Transparenzpflicht anwendbar. Wir prüfen, ob und wo Ihre Website nachziehen muss.
Nutzen Sie KI-generierte Bilder, Videos oder Audio? Wir prüfen, ob eine maschinenlesbare Kennzeichnung nötig ist und wie sie sich technisch sauber umsetzen lässt.
Auftragsverarbeitung (AVV), Hosting-Standort der KI-Dienste und die Frage, ob Ihre Datenschutzerklärung die KI-Funktionen überhaupt erwähnt.
Ein schneller Durchgang durch Ladezeit, Interaktivität und Layout-Stabilität, weil Google diese Werte in das Ranking einrechnet.
Ein kurzer Durchgang nach WCAG-Kriterien: Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte. Relevant auch mit Blick auf das Barrierefreiheitsgesetz.
Über unser Kontaktformular, mit dem Stichwort KI-Check. Mehr brauchen wir nicht, um zu starten.
Wir gehen die fünf Bereiche für Ihre Website durch: KI-Transparenz, DSGVO-Oberfläche, Performance und Barrierefreiheit.
Innerhalb von zwei Werktagen schicken wir Ihnen eine kurze schriftliche Einschätzung mit klaren Prioritäten. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung sind seit 2. August 2026 anwendbar. Für bestehende Systeme endet die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-Inhalten am 2. Dezember 2026. Und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gilt bereits seit Februar 2025, also seit eineinhalb Jahren.
Zur Einordnung, ohne Dramatisierung: Verstöße gegen Art. 50 können mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des Jahresumsatzes geahndet werden, wobei für KMU der jeweils niedrigere Wert gilt und die Behörden zur Verhältnismäßigkeit verpflichtet sind. Österreich hat seine Marktüberwachungsbehörde noch nicht benannt, die Pflichten gelten aber unmittelbar aus dem EU-Recht.
Panik ist also unbegründet. Aber jede Woche ohne Kennzeichnung ist dokumentierte Nicht-Umsetzung einer geltenden Pflicht. Für die meisten Websites ist der Aufwand klein, und jetzt, vor Ablauf der Übergangsfrist, ist er am kleinsten. Genau diesen Aufwand nehmen wir Ihnen ab.
Ein ehrlicher Hinweis: Der KI-Check ist eine technische und inhaltliche Einschätzung aus Entwicklersicht, keine Rechtsberatung. Für verbindliche juristische Fragen empfehlen wir eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei. Was wir liefern, ist die Umsetzung: von der Chatbot-Kennzeichnung bis zur schnellen, barrierefreien Website, wie bei shariatechai.com oder amourinfini.at.
Senden Sie uns Ihre URL über das Kontaktformular, Stichwort KI-Check. Wir antworten innerhalb eines Werktags, Ihre schriftliche Einschätzung erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.