Webshops für regulierte Branchen: Pharma, Medizinprodukte, Gesundheit
Ein Webshop im Gesundheitsbereich ist kein normaler Onlineshop. Registrierungspflichten, Logo-Vorgaben, besonders geschützte Daten und Barrierefreiheit gehören von Anfang an in die Architektur, nicht nachträglich in ein Plugin. Wir bauen Shops, die diese Anforderungen technisch sauber tragen. Sie sprechen dabei direkt mit dem Entwickler.
Was der Gesetzgeber verlangt
Vier Regelwerke bestimmen, wie ein Webshop für Pharma, Medizinprodukte oder Gesundheitsleistungen gebaut werden muss. Jede Aussage ist mit der offiziellen Quelle verlinkt.
Fernabsatz von Arzneimitteln in Österreich
Wer in Österreich Arzneimittel über einen Webshop abgeben will, braucht eine Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nach § 59a Arzneimittelgesetz (AMG). Verkauft werden dürfen im Fernabsatz ausschließlich rezeptfreie Arzneispezialitäten, die in Österreich zugelassen sind.
Registrierte Anbieter werden in die offizielle Liste der Versandapotheken eingetragen und müssen das gemeinsame EU-Versandhandelslogo führen, das auf den jeweiligen Registereintrag verlinkt. Kundinnen und Kunden können die Zulässigkeit eines Shops damit direkt prüfen.
Quellen: BASG: Arzneimittel im Fernabsatz · BASG: Fernabsatz für Gesundheitsberufe (§ 59a AMG) · Offizielles Fernabsatzregister
Deutschland: BfArM-Versandhandelsregister
Für den deutschen Markt führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das Versandhandelsregister. Nur dort gelistete Apotheken und Händler dürfen Humanarzneimittel im Internet anbieten. Seit Oktober 2015 ist zusätzlich das EU-Sicherheitslogo verpflichtend: Es muss auf jeder Seite eingebunden sein, auf der Arzneimittel zum Versand angeboten werden, und auf den Registereintrag des Anbieters verlinken.
Ein Hinweis zur Umsetzung: Das Logo darf ausschließlich von registrierten Händlern verwendet werden. Deshalb binden wir es auf dieser Seite bewusst nicht ein, im Shop eines registrierten Kunden gehört es dagegen technisch korrekt eingebaut und verlinkt.
Quellen: BfArM: Versandhandels-Register · BfArM: EU-Sicherheitslogo
DSGVO: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt
Gesundheitsdaten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt und nur unter den eng gefassten Ausnahmen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO zulässig. Schon eine Bestellhistorie mit Medizinprodukten oder Arzneimitteln kann Rückschlüsse auf die Gesundheit zulassen und fällt damit in diesen Schutzbereich.
Daraus folgen konkrete Pflichten für den Shop-Betrieb: Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO mit allen eingebundenen Dienstleistern (Hosting, Zahlung, E-Mail, Analytics) und konsequente Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO, es wird nur erhoben und gespeichert, was für den Zweck tatsächlich notwendig ist.
Quellen: Datenschutzbehörde: Besondere Datenkategorien · DSGVO im Volltext (EUR-Lex)
Barrierefreiheit: das BaFG gilt seit 28. Juni 2025
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act um und gilt seit 28. Juni 2025. Online-Shops sind ausdrücklich erfasst. Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die sich für Web-Inhalte im Kern an den WCAG 2.1 auf Stufe AA orientiert. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro.
Wichtig für Händler: Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte verkauft, profitiert lediglich von Erleichterungen, nicht von einer vollständigen Befreiung. Ein Webshop im Gesundheitsbereich sollte Barrierefreiheit daher von Anfang an einplanen statt nachzurüsten.
Quellen: Sozialministerium: Barrierefreiheitsgesetz · W3C: WCAG 2.1
Was wir davon technisch umsetzen
Unser Beitrag ist die Software: eine Shop-Architektur, in der die regulatorischen Anforderungen als technische Bausteine angelegt sind.
Regulierte Produktdaten
Strukturierte Produktmodelle mit Pflichtangaben, Zulassungsstatus und sauberer Trennung von rezeptfreien und nicht versandfähigen Artikeln, damit der Shop nur anbietet, was er anbieten darf.
B2B-Preise & Authentifizierung
Geschützte Preislisten, Kundengruppen und Freigabe-Workflows: Fachkunden sehen ihre Konditionen erst nach Anmeldung, öffentliche Besucher nur freigegebene Inhalte.
Compliance-taugliche Content-Workflows
Freigabeprozesse und Versionierung für Produkttexte und Gesundheitsinformationen, damit Änderungen nachvollziehbar bleiben und nichts Ungeprüftes live geht.
Logging & Audit-Trails
Strukturiertes Logging von Bestellungen, Einwilligungen und Datenänderungen: Wer hat wann was geändert, belegbar statt behauptet.
EU-fokussierte Architektur
EU-Hosting, dokumentierte Datenflüsse und Dienstleister, mit denen Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden können. Die Architektur folgt der DSGVO, nicht umgekehrt.
Wir sind keine Rechtsberatung. Wir setzen die technischen Anforderungen um und arbeiten mit Ihrer Rechtsberatung zusammen. Ob eine Registrierung erforderlich ist und welche Ausnahmen für Ihr Unternehmen gelten, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Wir liefern die Umsetzung, die diese Vorgaben belastbar trägt.
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